Leistungen im Bereich SGB XI (Pflege)
- Übernahme und Hilfestellung bei der Körperpflege
- Duschen und Baden
- Übernahme und Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Zahnpflege
- Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
- Hautpflege
- Hilfestellung bei der Ernährung oder Übernahme ( Essen Anreichen)
- Förderung und Erhaltung der Mobilität, Lagern und Bewegen
Die Finanzierung von Pflegeleistungen erfolgt über die Pflegekasse. Hier werden je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge zur Verfügung gestellt.