Wussten Sie das Ihnen bei einem bestehenden Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von Monatlich 125€ zusteht?
Dies ergibt sich aus §45 SGB XI.
Dieser Betrag dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und steht jedem Pflegebedürftigen zu der einen Pflegegrad 1-5 Besitzt.
Diesen Betrag kann nicht Bar ausgezahlt werden, sondern steht in direkter Leistungserbringung und Abrechnung eines professionellen Anbieters.
Mit den Alltagshelden haben Sie einen verlässlichen Partner an der Seite.
Unsere Mitarbeiter/innen erbringen u.a. folgende Leistungen:
Ein Abrufen dieses Angebotes ist z.B. auch nach einer Op oder bei einer Risikoschwangerschaft möglich.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.